Allgemeine Geschäftsbedingungen der Selberherr Raumausstattung GmbH

 

Pkt.1: Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden. Offerte von Kunden, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, werden von uns nicht angenommen. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn sich der Kunde in einem Schreiben darauf bezieht. Aus Schweigen zu solchen abweichenden Bedingungen darf nicht auf unsere Zustimmung geschlossen werden.

Pkt.2: Wenn uns nach dem Konsumentenschutz Zusagen unserer Mitarbeiter binden können, machen wir Sie im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam, dass es unseren Mitarbeitern verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Sollte dies dennoch der Fall sein, so behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten.

Pkt.3: Ist das vorliegende Geschäft auf Seiten des Kunden als Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG zu beurteilen und kam es entweder über unsere Initiative oder die eines Vertreters außerhalb unserer Geschäftsräume zustande, so werden Sie hiermit ausdrücklich darüber belehrt, dass Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können.

Pkt.4: Eine Offertstellung (reine Auspreisung angebotener Leistung und Waren) erfolgt unentgeltlich, ist jedoch unvorgreiflich der allfälligen Verbindlichkeiten mündlicher Zusagen unserer Mitarbeiter nach dem Konsumentenschutzgesetz nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen.

Pkt.5: Kostenvoranschläge sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt sind. Die mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages darüber hinaus verbundenen Leistungen und ähnliches, werden nach Regiestunden und anfallenden Materialkosten verrechnet.

Pkt.6: Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen ähnlicher Art bleiben unser geistiges Eigentum. Bei ihrer Verwendung ohne unserer Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25% der Voranschlagssumme berechtigt.

Pkt.7: Mit den angebotenen Preisen bleiben wir unserem Kunden drei Monate lang ab deren Bekanntgabe bzw. ab Anbotsannahme in Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Preis-Bekanntgabe und Lieferungsausführung mehr als drei Monate, so sind wir berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preis-Erhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten, entsprechend zu überwälzen.

Pkt.8: Ab Werk gelieferte Erzeugnisse gelten als Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet.

Pkt.9: Alle Gefahren, auch die des zufälligen Unterganges, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Käufer über.

Pkt.10: Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.

Pkt.11: Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen, hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

Pkt.12: Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der Unternehmer den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Bei nicht angemessener rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

Pkt.13: Geringfügige, durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz-u. Furnierbild, Maserung und Struktur u.a.) sind vom Kunden zu tolerieren.

Pkt.14: Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist, Teillieferungen anzunehmen.

Pkt.15: Von uns angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar.

Pkt.16: Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

Pkt.17: EIGENTUMSVORBEHALT: Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens.

Pkt.18: Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies eines Vertragsrücktritts gleichzusetzen ist.

Pkt.19: Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum(Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind dem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat den Unternehmer schad- u. klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

Pkt.20: Die Zahlung hat netto Kassa ohne jeden Abzug zuzüglich gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer zu erfolgen.

Pkt.21: Bei Zahlung durch Wechsel, Scheck u.a. wird unsere Forderung erst mit deren Einlösung getilgt. Diskont sowie allfällige Inkassospesen trägt der Kunde.

Pkt.22: 30% der Auftragssumme sind bei der Auftragserteilung fällig, eine allfällige zugesagte Lieferung beginnt erst mit dem Anzahlungstag zu laufen. Weitere 30% der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Besteller dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Unternehmer berechtigt, die Anlieferung zurückzubehalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen oder mit vereinbartem Skonto fällig.

Pkt.23: Bei Zahlungsverzug auch wenn er durch einen vom Kunden zu verantwortenden Übernahmsverzug verursacht wird, wird als Ersatz für die unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen ein Zinssatz von 5%-Punkten über dem jeweils gültigen Diskontsatz der

 

Pkt.24: Der Kunde kann eigene Förderungen gegen Zahlungen an unser Unternehmen nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, von uns anerkannt wurde, gerichtlich festgestellt wurde bzw. im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit.

Pkt.25: Der Kunde kann nur dann Zahlungen verweigern, wenn wir die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht haben oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet sei. Bietet aber unser Unternehmen eine Sicherstellung (Bankgarantie), so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten.

Pkt.26: Der Unternehmer ist berechtigt, für vom Kunden beigestelltes Material einen Betrag von 10% des Verkaufspreises oder den gleichartiger Ware in Rechnung zu stellen.

Pkt.27: Gewährleistung: Bei einem Wandelungsanspruch des Kunden wird die Gewährleistung durch den Unternehmer durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb angemessener Frist erbracht. Ist eine Mängelbehebung nicht möglich, so ist, nach Wahl des Kunden, angemessene Preisminderung zu gewähren oder eine gleiche Sache nachzuliefern. Wurden auffällige Mängel bei der Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel getroffenen Teile von jemand anderem als dem Unternehmer verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug des Unternehmers mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.

Pkt.28: Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

Pkt.29: Verbesserung und Austausch sind vom Unternehmer auf ca. 14 Tage im Voraus bekanntzugeben. Erhebt der Kunde gegen diesen Termin nicht innerhalb von 8 Tagen einen Einwand, so gilt der Termin als vom Kunden genehmigt.

Pkt.30: Von uns gelieferte Arbeiten oder Leistungen an denen Dritte Personen(andere Firmen als Zu-u. oder Teillieferer aufscheinen) haftet dieser für seinen Lieferumfang.

Pkt.31: Bei einem Storno des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung  eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Verdienstentganges eine Stornogebühr von 10%, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30% der Auftragssumme zu verlangen.

Pkt.32: Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG, einer Woche sind keinerlei Stornogebühren oder sonstige Spesen zu bezahlen.

Pkt.33: Der Unternehmer haftet nur für Schäden die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz, BGBl99/1988, abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

Pkt.34: Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

Pkt.35: Salvatorische Klausel. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Selberherr Raumausstattungs GmbH“ behalten alle anderen ihre Gültigkeit.

 

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